Selbsthilfegruppe  Niere  Rhein - Ahr - Eifel

- Kreis Euskirchen -

Die Selbsthilfegruppe ist ein eingetragener Verein im Vereinsregister des Amtsgericht Euskirchen und hat den Status der Gemeinnützigkeit.

AKTUELL

 

Petition zur Neuregelung des Transplantationsgesetz

Jeder Interessierte ist aufgerufen sich dieser Petition anzuschließen.

Wie das geht?....Klicken Sie HIER

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...für die Bundesrepublik Deutschland die Widerspruchsregelung für Organspenden einzuführen.

Begründung

Weltweit herrscht ein erheblicher Mangel an Spenderorganen, so dass sich lange Wartelisten gebildet haben. Die Angaben über die Wartezeiten für eine Spenderniere in Deutschland variieren; sie sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und betrugen Anfang 2005 ca. 6–8 Jahre. Viele Patienten auf Herz-, Leber- und Lungenwartelisten versterben, weil nicht rechtzeitig ein Organ zu Verfügung steht. Gründe für die lange Wartezeit sind u.a. der Rückgang an tödlichen Unfällen im Straßenverkehr, aber auch die Zunahme von Erkrankungen, die nur durch eine Transplantation therapiert werden können, insbesondere auch, weil die allgemeine Lebenserwartung gestiegen ist und immer mehr Transplantationen von den Medizinern infolge des technischen Fortschritts als durchführbar angesehen werden. (Quelle: Wikipedia)

  Die Widerspruchsregelung legt fest, dass grundsätzlich jeder Verstorbene als Organspender in Frage kommt, sofern er sich nicht zu Lebzeiten ausdrücklich dagegen ausgesprochen hat. Dadurch würden eine Vielzahl an Organspenden im Gegensatz zur derzeitigen Zustimmungsregelung zustande kommen und Leben gerettet werden. Zudem müssten Ärzte nicht die Angehörigen kurz nach dem Trauerfall mit dieser Gewissensfrage belasten.

  Partnerhilfe

Liebe Mitglieder der SHG und Angehörige

Viele unserer Mitglieder sind älter und gebrechlich, allein stehend und in bestimmten Situationen auf Hilfe angewiesen. In folgenden Fällen können wir Ihnen unsere Partnerhilfe anbieten:

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 Hilfe bei Behörden und Versicherungen

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Hilfe im Krankheitsfall

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Hilfe bei Pflegefall

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Hilfe bei Haushaltsauflösungen nach Pflege- oder Todesfall

 

"Was tun, wenn ein Angehöriger stirbt?"...oft wissen die Hinterbliebenen nach einem Todesfall gar nicht, was sie alles organisieren müssen. Unabhängig von unserer persönlichen Hilfe bieten wir Ihnen einen Ratgeber der Verbraucherzentrale unter dem Titel WAS TUN, WENN JEMAND STIRBT ?" an.

HIER finden Sie weitere Informationen zur Bestellung des Ratgebers.

Wenn Sie Fragen dazu haben steht Ihnen der Vorsitzende  der SHG Herr Helmut Hemmer Tel.: 02255 - 950316 zur Verfügung. Selbstverständlich werden alle Anliegen und Angaben  vertraulich behandelt

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Es passiert was zum Thema Organspenderausweis

Sie haben noch keinen Organspenderausweis ?? Können Sie ganz bequem HIER runterladen und ausdrucken.

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Dialysestammtisch in EuskirchenKlicken Sie und Sie entsprechenden Daten, Termine und Detail

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Stand: 12. April 2010 .